In einem Bilanzierungsgutachten wird das Immobilienvermögen eines Unternehmens für die Jahresabschlussprüfung vom unabhängigen und objektiven Sachverständigen bewertet. Mit der IAS/IFRS Bilanzierung kommt dem Marktwert ein höheres Gewicht zu und der Ausweis von zeitnahen Immobilienwerten (ohne stille Reserven) fördert die Transparenz.
Jetzt Kontakt aufnehmenNach Unternehmensgesetzbuch (UGB) wird der Buchwert für Immobilien im Anlagevermögen in der Bilanz mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibungen angesetzt. Der Wert des Immobilienvermögens gemäß Bilanz nach UGB-Kriterien entspricht nicht unbedingt dem aktuellen Marktwert der Immobilien. Verändern sich Bodenwerte, kommt es zu einer Diskrepanz zwischen Verkehrswert und Buchwert einer Immobilie. Diese Differenz wird stille Reserve genannt.
Die Bilanzierung nach UGB ist für Bestandshalter, Investoren, international tätige Unternehmen nicht ausreichend. Die International Accounting Standards (IAS) und die International Financial Reporting Standards (IFRS) erfordern eine regelmäßige Offenlegung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value). Inhaltlich beruht der beizulegende Zeitwert im wesentlichen auf den Grundlagen des Markt- bzw. Verkehrswertes.
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Um den Preis für ein Bilanzierungsgutachten kalkulieren zu können, benötigen wir zuerst einen groben Überblick über die Art und Anzahl der Objekte. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot mit Festpreisgarantie für Ihr Bilanzierungsgutachten.
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