Paul Edlauer

Vermessung, Einreich- und Auswechslungspläne

Gelegentlich kommt es vor, dass bei Bestandsgebäuden die genehmigten Einreichpläne um mehr als 3 % von den Naturmaßen abweichen. In diesen Fällen müssen Naturaufnahmen durchgeführt und Bestandspläne erstellt werden. Selten werden auch bauliche Änderungen (z.B. Badeinbauten ) ohne Baubewilligung durchgeführt. In diesen Fällen müssen nachträglich Pläne erstellt und Baubewilligungen eingeholt werden.

Hintergrund

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