Gelegentlich kommt es vor, dass bei Bestandsgebäuden die genehmigten Einreichpläne um mehr als 3 % von den Naturmaßen abweichen. In diesen Fällen müssen Naturaufnahmen durchgeführt und Bestandspläne erstellt werden. Selten werden auch bauliche Änderungen (z.B. Badeinbauten ) ohne Baubewilligung durchgeführt. In diesen Fällen müssen nachträglich Pläne erstellt und Baubewilligungen eingeholt werden.