Ein Energieausweis verrät auf einen Blick, ob es sich um ein energiesparendes Objekt handelt oder nicht. Er soll einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen, welcher Kaufinteressenten bei ihrer Kaufentscheidung unterstützen soll. Gerne unterstützen wir Sie in diesem Bereich.
Jetzt Kontakt aufnehmenEin Energieausweis verrät auf einen Blick, ob es sich um ein energiesparendes Objekt handelt oder nicht. Im Energieausweis werden Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes dargestellt. Dieser soll einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen, welcher Kaufinteressenten bei ihrer Kaufentscheidung unterstützen soll.
Bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten muss gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden, der nicht älter als zehn Jahre ist. Die Pflicht trifft den Verkäufer bzw. den Vermieter oder Verpächter.
Darüber hinaus wird ein Energieausweis in einem Baubewilligungsverfahren benötigt. Auch bei Förderungsanträgen für einen Neubau oder eine Sanierung muss ein Energieausweis vorgelegt werden.
Ein Energieausweis darf nur von berechtigten Fachleuten (z.B. Baumeister, Architekt oder Rauchfangkehrer) ausgestellt werden.
Wir stehen im vertrauensvollen Kontakt mit qualifizierten Fachleuten, die über umfangreiches Know-how und langjährige Erfahrung verfügen. Zusätzlich werden auch Energieberatungen, Blower-Door-Messungen und Gebäudethermographien angeboten. Gerne stellen wir den Kontakt her - wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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