Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag und entspricht daher dem im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Wertermittlungsstichtag erzielbaren Marktpreis.
Jetzt Kontakt aufnehmenIn einem unverbindlichen Informationsgespräche beraten wir Sie rund um die Gutachtenerstellung z.B. bzgl. der Beschaffung von Unterlagen, zu beachtenden Stichtagen, den zu erwartenden Kosten und Fristen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein schriftliches Angebot, das Sie im Falle Ihrer Zustimmung einfach schriftlich bestätigen. Anschließend vereinbaren wir einen Besichtigungstermin der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft.
Bis zur vereinbarten Befundaufnahme übermitteln Sie vorhandene benötigte Unterlagen. Zusätzliche erforderliche Dokumente bei Ämtern, Behörden und Gerichten beschaffen wir.
Nach den vorbereitenden Erhebungen und Sichtung der relevanten Dokumente erfolgt mit Ihnen die Innen- und Außenbesichtigung des Bewertungsgegenstands.
Im Anschluss an die Objektbesichtigung erheben wir aus verschiedenen Quellen aktuelle Transaktions- und Marktdaten unter Berücksichtigung der bewertungsgegenständlichen Objektart.
Nach Würdigung der tatsächlichen, rechtlichen und sonstigen Eigenschaften der Immobilie und nach eingehender Analyse des lokalen Marktes erfolgt im nächsten Schritt die eigentliche Bewertung.
Auf Wunsch erhalten Sie nach Fertigstellung des Gutachtens eine Entwurfsversion.
Zum Abschluss erhalten Sie eine digital signierte Fassung des Gutachtens nach den Bestimmungen des Liegenschaftsbewertungsgesetzes, BGBl. Nr. 150/1992, sowie der ÖNORM B 1802-1: 2022-03-01. Auf Wunsch ist auch eine ausgedruckte und gebundene Papierausfertigung möglich.
Bei Privatgutachten profitieren Sie von einer Festpreisgarantie! Auf Basis Ihrer Angaben zur Immobilie und dem Bewertungszweck kalkulieren wir die Kosten und unterbreiten Ihnen ein Angebot über ein vom Verkehrswert unabhängiges Fixhonorar. Für die Tätigkeit als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständige in zivil- und strafgerichtlichen Gerichtsverfahren ergibt sich der Gebührenanspruch nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) nach wertabhängigen Tarifen.
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