Wertermittlung Dienstbarkeit
Quartiersentwicklung
St. Pölten
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Liegenschaft / Zuordnung:
Grundstücksteilfläche im öffentlichen Gut mit Überbauungsmöglichkeit in der Widmungsart Kerngebiet.
Auftrag:
Grundsätzlich ist das Grundstück als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet; für den bewertungsgegenständlichen Teilbereich ist die zusätzliche Widmung Bauland Kerngebiet verordnet, wodurch in diesem Bereich die Überbauung der Straße zulässig ist, sodass sich eine geschlossene Bebauung ergibt. Für die Erteilung der Zustimmung zur Sondernutzung auf öffentlichem Gut ist die Höhe eines einmalig zu entrichtenden Entgelts für diese Dienstbarkeit zu ermitteln.
Besonderheiten:
Ausgangspunkt der Wertermittlung des belasteten bzw. des begünstigten Grundstückes ist in der Regel dessen Verkehrswert bzw. der Bodenwert, ohne Berücksichtigung der Belastung bzw. Begünstigung durch das Recht.
Es ist zu beachten, dass die Wertminderung des belasteten Grundstücks nicht dem Wert des Rechts entsprechen muss. Der Wertvorteil, den das begünstigte Grundstück bzw. der Rechtsinhaber durch das Recht erfährt, bzw. die Wertminderung, die das belastete Grundstück erleidet, ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Vorteil bzw. Nachteil, wobei auf objektive Gesichtspunkte abzustellen ist.
Für das begünstigte Grundstück ergibt sich ein Wertvorteil durch eine Erhöhung der baulichen Nutzbarkeit. Für die Bewertung wird der Nutzungsgewinn, d.h. die zusätzlich hergestellten Flächen (BGF bzw. NF) herangezogen. Ein allfälliger Nachteil für das belastete Grundstück wurde nicht bekanntgegeben. Es wird davon ausgegangen, dass für das belastete Grundstück keine zusätzlichen Lasten oder Nutzungsbeeinträchtigungen für das öffentliche Gut durch die Überbauung entstehen.
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