Paul Edlauer

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Künstliche Intelligenz in der Immobilienbewertung: Revolution oder Risiko?

von Paul Edlauer - 26. May. 2026

Wer heute eine Immobilie kauft, verkauft oder erbt, möchte vor allem eines wissen: Was ist das Objekt wirklich wert? Bei der Beantwortung dieser Frage kommt man an einem Thema aktuell nicht mehr vorbei: der Künstlichen Intelligenz (KI). Ob automatisierte Preisschätzungen per Mausklick oder die Analyse riesiger Datenmengen – die KI verändert die Immobilienbranche rasant. Doch kann ein Algorithmus die Erfahrung eines menschlichen Sachverständigen wirklich ersetzen? Schauen wir uns die Chancen, Grenzen und die rechtliche Realität genauer an.

Die Chancen: Wo uns die KI Flügel verleiht

Für uns Sachverständige ist KI kein Feind, sondern ein extrem leistungsfähiges Werkzeug. Sie nimmt uns vor allem die zeitintensive „Fleißarbeit“ ab, sodass mehr Zeit für die eigentliche Kernaufgabe bleibt: die fundierte Wertfindung.

●     Blitzartige Datenanalyse: KI-Systeme können Transaktionsdatenbanken analysieren und geeignete Vergleichsobjekte mit ähnlichen Lage-, Nutzungs- und Objektmerkmalen herausfiltern.

●     Der „Digitale Zwilling“ der Lage: Moderne Systeme verknüpfen aus unterschiedlichen Quellen automatisiert Daten. Sie berechnen Entfernungen und beziehen Widmungs-, Gefahrenzonen- oder Lärmkarten direkt mit ein.

●     Objektive Bildanalyse: Mittels Satellitenbildern oder Fotos können spezielle KI-Modelle den Bauzustand, die Ausstattung oder sogar die Attraktivität einer Mikrolage emotionslos und konsistent bewerten.

Die Grenzen: Warum Algorithmen keine Gefühle (und kein Gespür) haben

Trotz aller Euphorie: Wer glaubt, eine KI könne per Knopfdruck ein fertiges, rechtssicheres Gutachten ausspucken, der irrt gewaltig. Kommerzielle Sprachmodelle wie ChatGPT und Co. sind keine Fachwerkzeuge für die Immobilienbewertung. Sie stoßen schnell an harte Grenzen:

●     Das „Black Box“-Problem: Viele KI-Modelle sind so komplex, dass selbst Experten nicht genau nachvollziehen können, wie das System zu einem bestimmten Wert kommt. Für ein offizielles Gutachten, das vor Gericht oder der Bank standhalten muss, ist diese Intransparenz ein K.-o.-Kriterium.

●     KI-Halluzinationen: KI-Modelle neigen dazu, Fehler mit absolutem Selbstbewusstsein zu präsentieren. Sie erfinden im schlimmsten Fall sogar Daten oder rechtliche Entscheidungen.

●     „Garbage in, Garbage out“: Eine KI ist immer nur so gut wie die Daten, mit denen sie gefüttert wird. Fehlen wichtige, nicht-öffentliche Informationen oder verändern sich die Marktregeln („Data Drift“), liegt die KI schnell daneben.

Die rechtliche Keule: Wer haftet, wenn die KI patzt?

Ein ganz wesentlicher Punkt für Sie als Kunde: Die Verantwortung bleibt immer menschlich.

Sowohl nationale Normen (wie die ÖNORM B 1802) als auch internationale Standards (wie das „Red Book“ der RICS) schreiben vor, dass eine automatisierte Bewertung niemals die fachliche Expertise eines Gutachters ersetzen kann.

Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) RICS hat mit seinen KI-Standards („Responsible Use of AI in Surveying Practice“ und Updates im Global Red Book) explizite, verbindliche Regeln für den KI-Einsatz in der Bewertung eingeführt, damit Bewertungen auch mit bzw. trotz KI transparent, nachvollziehbar und professionell verantwortet bleiben.

Daraus ergeben sich für die Praxis vier zentrale Grundsätze:

●     KI ist ein Hilfsmittel – kein Ersatz für das Sachverständigenurteil: Automatisierte Systeme können Daten analysieren und Wertindikation liefern, ersetzen jedoch nicht die fachliche Bewertung.

●     Ergebnisse müssen nachvollzogen und geprüft werden: Der Gutachter muss sowohl die verwendeten Daten als auch die Funktionsweise des Modells verstehen und die Ergebnisse plausibilisieren.

●     Transparenz gegenüber Auftraggebern: Hat KI einen wesentlichen Einfluss auf das Gutachten, ist deren Einsatz offenzulegen, insbesondere hinsichtlich Datenbasis und Einfluss auf das Ergebnis.

●     Governance und Risikomanagement: Es sind organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenqualität, Modellvalidierung, Dokumentation und zur Vermeidung von Bias erforderlich.

Fazit: Die Mischung macht’s

Die Zukunft der Immobilienbewertung liegt nicht in der reinen Automatisierung, sondern in der intelligenten Symbiose aus Technologie und menschlicher Expertise.

Die KI liefert uns die Datenbasis, übernimmt die Routineaufgaben und macht den Prozess transparenter und datenreicher. Die kritische Prüfung, das Verständnis für lokale Besonderheiten und die finale, rechtssichere Wertableitung erfordern jedoch auch weiterhin das geschulte Auge und das professionelle Urteilsvermögen eines erfahrenen Sachverständigen.

Wenn ich für Sie den Wert Ihrer Immobilie ermittle, nutze ich die modernsten digitalen Werkzeuge – aber die Letztverantwortung und der geschulte Blick vor Ort bleiben echte Handarbeit.

Fachliche Quellen & Weiterführende Literatur:

·       Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), Responsible use of artificial intelligence in surveying practice, Professional Standard (2025)

·       Kranewitter, H.: KI in der Bewertung (Editorial). Zeitschrift für Liegenschaftsbewertung (ZLB) 2026/10, S. 21.

·       Mitterdorfer, J.: KI in der Immobilienbewertung – Chancen, Grenzen und Verantwortung. ZLB 2026/12, S. 25.

·       Leitner, D.: Künstliche Intelligenz in der Immobilienbewertung: Digitale Datenräume, hedonische Modelle und RAG-Architekturen. ZLB 2026/14, S. 28–29.

·       Geher, A. / Ressler, S.: KI in der Immobilienbewertung international. ZLB 2026/15, S. 32–33.

·       Thaler, S. / Weberndorfer, R.: Bewerten mit KI: Revolution oder Risiko? ZLB 2026/18, S. 38–39.

·       Altmann, R.: Häufig gestellte Seminarfragen: Darf ein Sachverständiger künstliche Intelligenz verwenden? ZLB 2026/40, S. 40.